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Eintragung ins Grundbuch

См. также в других словарях:

  • Grundbuch — Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Antike… …   Deutsch Wikipedia

  • Grundbuch — Grụnd|buch 〈n. 12u〉 amtl. Verzeichnis über alle Grundstücke, ihre Eigentümer u. Belastungen ● ins Grundbuch eintragen (lassen) * * * Grụnd|buch, das [mhd. gruntbuoch] (Amts , Rechtsspr.): von dem zuständigen Amt geführtes öffentliches… …   Universal-Lexikon

  • Eintragung — Einschreibung; Registration; Anmeldung; Registrierung; Eintrag; Inschrift; Aufschrift; Widmung; Datensatz (fachsprachlich) * * * Ein|tra|gung 〈f. 20〉 Buch …   Universal-Lexikon

  • Grundbuchprinzipien — Das Grundbuch hat die Aufgabe, über alle die ein Grundstück betreffenden Rechtsverhältnisse zuverlässig Auskunft zu geben. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, gibt es die einzelnen Grundbuchprinzipien, nach denen das Grundbuch geführt werden… …   Deutsch Wikipedia

  • Grundschuld — Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Die …   Deutsch Wikipedia

  • Briefgrundschuld — Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Die …   Deutsch Wikipedia

  • Buchgrundschuld — Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Die …   Deutsch Wikipedia

  • Inhabergrundschuld — Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Die …   Deutsch Wikipedia

  • Vormerkung — Vorausbuchung; Vorbestellung; Reservierung * * * Vor|mer|kung 〈f. 20〉 1. das Vormerken 2. das Vorgemerktwerden 3. Entgegennahme einer Bestellung, eines Auftrags 4. vorläufige Eintragung in das Grundbuch * * * Vor|mer|kung, die; , en: a) das… …   Universal-Lexikon

  • Auflassungserklärung — Die Auflassung (in Österreich auch Aufsandung genannt) ist ein Begriff aus dem Sachenrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist ein Bestandteil der Übereignung von Grundstücken. Nach der Legaldefinition in… …   Deutsch Wikipedia

  • Brevi manu traditio — Unter Übereignung versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland… …   Deutsch Wikipedia

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